HONORARKONSULAT
KAMERUN
ESSEN DEUTSCHLAND seit 1966
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Konsularservice:
-
Vordruck "Vollmacht/ Procuration": download
KONSULARSERVICE: Dienstleistungen,
erforderliche Unterlagen und Gebühren
1. Beurkundung von Vollmachten,
Unterschriftsbeglaubigung, Beglaubigung/ Legalisierung
deutscher Dokumente
Die Legalisierung kamerunischer Dokumente wird ausschließlich durch
die Botschaft in Berlin
vorgenommen. Auf Antrag erteilt das Honorarkonsulat Legalisierungen
zur Bestätigung
der Echtheit von Dokumenten deutscher Behörden.
Gebühren: 60 €, pro Kopie 20 €.
Erforderliche Unterlagen:
- ausgefüllten
Vordruck „Vollmacht“ oder
- das entsprechende zu beglaubigende/ zu überlegalisierende
Dokument
- Kopie des
gültigen Reisepasses/ Aufenthaltstitel
- bei Vollmachten
ist eine Kopie des gültigen Ausweisokumentes von Vollmachtgeber und
Vollmachtnehmer
erforderlich
- ein adressierter und frankierter Rückumschlag
- die Gebühren bitte in bar beifügen oder überweisen
2. Ausstellung
von beglaubigten Kopien - keine Echtheitsbestätigung kameruner
Dokumente, dies
kann nur die Botschaft
Gebühren: 60 €, pro Kopie 20 €.
Erforderliche
Unterlagen:
- das zu beglaubigenden
Dokument ( es kann aus mehreren inhaltlich zusammengehörenden Seiten
bestehen
- Kopie des gültigen
Reisepasses/ Aufenthaltstitel
- ein adressierter und frankierter Rückumschlag
- die Gebühren bitte in bar beifügen oder überweisen
Adresse
des Honorarkonsulates
Honorarkonsul Dr.-Ing. Gordon WALTER
Heierbusch 28 D- 45133
ESSEN
Tel.:
0201-420988
e-mail :
konsulatkamerun@icloud.com
www.kamerun-konsulat.de
Bei Überweisungen, falls die Gebühren nicht in bar beigefügt werden:
Konto Konsulat Kamerun Nr.: 27 32
43
Sparkasse ESSEN
BLZ: 360 50 105
SWIFT-BIC:
SPESDE3E
IBAN: DE 86
3605 0105 0000 27 32 43